
die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden im Fall des Abschlusses eines Vertrages über die Teilnahme an einem Englisch-Camp im Carl Duisberg Centrum Radolfzell als Vertragsinhalt Bestandteil dieses Vertrages. Sie regeln durch Ergänzungen zu den gesetzlichen Bestimmungen das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen, den Eltern oder gesetzlichen Vertretern, und dem Teilnehmer als Vertragspartner der Carl Duisberg Centren gemeinnützige GmbH - nachstehend „CDC" genannt. Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen aufmerksam durch.
1.1. Die Anmeldung kann nur mit dem Anmeldeformular der CDC erfolgen und muß von dem Teilnehmer und von allen Erziehungsberechtigten unterzeichnet sein. Beizufügen sind der Anmeldung die in dem Anmeldebogen genannten Unterlagen, insbesondere der Nachweis über den Abschluß einer Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherung.
1.2. Zur Vereinfachung des Anmeldevorganges kann auch das in dem Internetauftritt von CDC zur Verfügung gestellte online-Formular genutzt werden. Auch in diesem Fall ist das am Ende des online-Anmeldevorganges zur Verfügung gestellte, ausgefüllte Anmeldeformular auszudrucken und von dem Teilnehmer und allen Erziehungsberechtigten unterzeichnet zusammen mit den Anlagen an CDC Radolfzell zu senden.
1.3. Der Vertrag mit CDC wird wirksam, wenn Sie die schriftliche Bestätigung von CDC erhalten. Der Vertrag kommt sowohl mit dem Teilnehmer als auch mit seinen Erziehungsberechtigten (Teilnehmer und Erziehungsberechtigte werden im Folgenden gemeinsam als „Kunde“ bezeichnet) zustande.
1.4. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bei CDC Radolfzell bearbeitet.
2.1. Mit der Anmeldebestätigung erhält der Kunde gleichzeitig die Rechnung. Die Zahlung ist binnen 14 Tagen unter Angabe der aus der Rechnung ersichtlichen Vertragsnummer ausschließlich auf die dort genannte Konto-verbindung zu leisten. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto der CDC Radolfzell. Ohne vollstän-dige Begleichung der Rechnung besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Inanspruchname der vertraglichen Leistungen.
2.2. Nach Zahlungseingang erhält der Kunde die weiteren Unterlagen zu dem Sprachcamp.
3.1. Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluß Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder der Unterkunft vorgenommen, so ist hierfür ein Umbuchungsentgelt in Höhe von € 50,00 pauschal pro Umbuchung und Teilnehmendem zu zahlen. Umbuchungen können bis zum 10. Tag vor Reiseantritt (maßgeblich ist der Tag des Eingangs bei CDC Radolfzell) erfolgen. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der genannten Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den obigen Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
3.2. Weiter kann der Kunde bis zum Reisebeginn verlangen, dass statt des Teilnehmers ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde CDC als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entsteheden Mehrkosten.
4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber CDC Radolfzell unter der unten angegebenen Anschrift zu erklären. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert CDC den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann CDC, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung gemäß § 651i BGB für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
4.3. CDC hat für alle Reisen den Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts (ausschlaggebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei CDC Radolfzell) zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pau-schaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.
4.4. Folgende Rücktrittskosten werden berechnet:
4.5. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, CDC nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
4.6. CDC behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit CDC nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist CDC verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Be-rücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleis-tungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.1. CDC kann bis zwei Wochen vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl für das jeweilige Sprachcamp nicht erreicht oder die Höchstzahl überschritten wird. Die Min-destteilnehmerzahl beträgt im Englisch-Camp mindestens 5, höchstens 30 Personen pro Campwoche.
5.2. CDC ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung des Camps hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den Reisepreis in vollem Umfange unverzüglich zurückerstattet.
6.1. Stört der Teilnehmer nachhaltig die Durchführung der Reise oder verstößt er gegen die ihm mitgeteilten, dem Vertrag zu Grunde liegenden Programmregeln, so ist CDC berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
6.2. Die Kündigung setzt eine Abmahnung voraus, es sei denn, das Verhalten des Teilnehmers stellt objektiv eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung dar, insbesondere im Falle einer erheblichen Gefährdung des Teilnehmers selbst oder beteiligter Personen und/oder, wenn sich der Teilnehmer ohne sachlich rechtfer-tigenden Grund weigert, seine Vertragspflichten zu erfüllen. Ebenfalls ist keine Abmahnung erforderlich, wenn der Kunde CDC Beeinträchtigungen oder besondere Krankheiten des Teilnehmenden nicht mitgeteilt wurden.
6.3. Die örtlichen Mitarbeiter und Beauftragten von CDC sind von dieser bevollmächtigt, Abmahnungen vorzunehmen und gegebenenfalls die Kündigung auszusprechen.
6.4. Im Falle einer berechtigten Kündigung des Vertrages hat der Teilnehmer das Programm unverzüglich zu verlassen. Mehrkosten, die durch die vorzeitige Rückreise entstehen, trägt der Kunde.
6.5. Im Falle einer berechtigten Kündigung bleibt der Anspruch von CDC auf den Reisepreis in vollem Umfang erhalten. CDC erstattet jedoch ersparte Aufwendungen in dem Umfang, in dem diese bei CDC eintreten. CDC erteilt hierüber eine Abrechnung.
7.1. Die gesetzlichen Vertreter des Teilnehmers sind verpflichtet, diesen auf die Programmregeln besonders hinzuweisen und zur Einhaltung der Programmregeln anzuhalten.
7.2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die ihm bekanntgegebenen Programmregeln zu beachten und einzu-halten.
7.3. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit CDC wie folgt konkretisiert:
a) Der Teilnehmer ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich CDC anzuzeigen und Abhilfe zu ver-langen.
b) Unabhängig von der Anzeigepflicht des Teilnehmers trifft auch die gesetzlichen Vertreter die Obliegenheit, Ihnen bekannt gewordene Mängel der vertraglichen Leistungen von CDC dieser gegenüber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
c) Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
7.4. Örtliche Leistungsträger und Mitarbeiter von CDC sind nicht befugt und von CDC nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen CDC anzuerkennen.
7.5. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, CDC erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
7.6. Keinen Mangel der Reise stellt es dar, wenn aufgrund höherer Gewalt (z.B. schlechtes Wetter) geplante Aktivitäten nicht durchgeführt werden können. CDC behält sich das Recht vor, in einem solchen Falle eine andere, gleichwertige Leistung anzubieten.
7.7. Bei notwendiger ärztlicher Hilfe während des Camp-Aufenthaltes gehen alle diesbezüglichen Kosten (wie insbesondere Fahrten zu Ärzten/Zahnärzten und die Beschaffung von Heil- und Hilfsmitteln) zu Lasten des Kunden.
8.1. Die vertragliche Haftung von CDC für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit CDC für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.2. Die deliktische Haftung von CDC für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise.
9.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber CDC unter der oben angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
9.2. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von CDC oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von CDC beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CDC oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von CDC beruhen.
9.3. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
9.4. Die Verjährung nach Ziffer 9.2 und 9.3 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
9.5. Schweben zwischen dem Kunden und CDC Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder CDC die Fortsetzung der Ver-handlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10.1. Erfüllungsort ist Radolfzell.
10.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und CDC findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
10.3. Der Kunde kann CDC nur an deren Sitz verklagen.
10.4. Für Klagen von CDC gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Ver-tragspartner, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder ge-wöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Hauptsitz von CDC in Köln vereinbart.
10.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Teilnehmer und CDC anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Teilnehmers ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Teilnehmer angehört, für diesen günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
Stand: 06.10.2011
Carl Duisberg Centren gemeinnützge GmbH
Geschäftsführer: Dr. Kai Schnieders
Hansaring: 49-51
50670 Köln
Verantwortlich für dieses Programm:
Carl Duisberg Centren Radolfzell
Leitung: Petra Heintze
Fürstenbergstraße 1
78315 Radolfzell